Nutzungsbedingungen für die Beantragung von Spenden
Was unterstützt die Sparkasse Zwickau?
Die Sparkasse Zwickau vergibt Geld- und Sachspenden im Rahmen der vom Ostdeutschen Sparkassenverband (OSV) sowie der Steuergesetzgebung gegebenen Hinweise bzw. Vorgaben.
Grundsätzlich werden Spenden nur an Vereine oder Einrichtungen vergeben, die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen im Sinne des § 10b des Einkommenssteuergesetzes auszustellen und einen aktuell gültigen Freistellungsbescheid vorweisen können.
Wir fördern gemeinnützige Vereine und Institutionen innerhalb unseres Geschäftsgebietes, die eine aktive Kontoverbindung zu uns unterhalten. Einrichtungen kommunaler Träger können in der Regel nur über einen Förderverein unterstützt werden.
Eine Förderung von Einzelpersonen ist nicht möglich.
Was sind unsere Ziele?
Mit der Ausreichung von Spenden wird das Ziel verfolgt, gemeinnützige Vereine und Einrichtungen in deren Tätigkeit für die Gesellschaft zu unterstützen.
Vorrangig werden folgende Bereiche durch Spenden unterstützt:
- Kunst und Kultur
- Sport und Gesundheitsförderung
- Kirchen
- Soziale Vereine und Einrichtungen
- Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Umweltschutz
- Förderung des Gemeinwohls.
Die Mittel aus dem PS-Lotterie-Sparen (PS-Zweckerträge) werden entsprechend der Bestimmungen der Lotteriegesellschaft der ostdeutschen Sparkassen mbH ausgereicht.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Bitte füllen Sie den Spendenantrag vollständig aus und fügen die erwähnten Unterlagen als eingescannte Dokumente bei. Anträge ohne diese Anlagen können nicht bearbeitet werden.
Sie haben Fragen? Wir freuen uns über eine Nachricht an folgende E-Mail-Adresse:
info.nutzenstiften@spk-zwickau.deWie geht es nach der Antragstellung weiter?
Sind Ihre Unterlagen vollständig bei uns eingegangen, prüfen wir Ihren Antrag und teilen Ihnen das Ergebnis unserer Entscheidung schriftlich mit. Bei entstehenden Rückfragen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
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